Schulungen
Braucht man für einen elektrischen Hochhubwagen einen Staplerschein?
Aktuell ist für Hochhubwagen im Mitgängerbetrieb, bei denen die Bedienperson neben dem Gerät läuft, kein Staplerschein erforderlich. Vorgeschrieben ist jedoch eine dokumentierte Unterweisung der Mitarbeitenden durch den Betrieb, dazu gehören die sichere Bedienung, der Umgang mit Lasten und die regelmäßige Prüfung des Geräts.
Wie bei allen Flurförderzeugen gilt:
Eine jährliche Überprüfung nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften hält das Gerät sicher und einsatzbereit.
Grundausbildung zum führen von Hochhubwagen
Führt zum Erlangen des Nachweises welcher den Hochubwagenführer zum Führen von Flurförderzeugen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie einen praktischen Teil mit anschließender Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer den entsprechenden Fahrausweis. Die Basisausbildung vermittelt die praktischen Grundkenntnisse und die gesetzlichen Mindestanforderungen und Vorschriften. Die Lehrgänge können für Teilnehmer mit und ohne praktische Fahrpraxis angepasst werden.
Jährliche Nachschulung für Fahrausweisinhaber
Die BG schreibt allen Unternehmern vor, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren sowie Arbeitssicherheit einmal jährlich zu unterweisen. Dieses gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Dies erfolgt in Form eines theoretischen Unterrichtes mit schriftlicher Prüfung. Der Unterricht baut auf einem jährlich neu vorgegebenen Thema seitens der BG auf und umfasst einen zeitlichen Rahmen von ca. 2,5 Stunden. Danach erhält der Teilnehmer, zum Nachweis der Teilnahme, einen Stempel in seinem Fahrausweis.