Schulung
Grundausbildung für Hubarbeitsbühnen
Führt zum Erlangen des Nachweises welcher den Hubarbeitsbühnenfahrer zum Führen von Flurförderzeugen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie einen praktischen Teil mit anschließender Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer den Fahrausweis. Die Basisausbildung vermittelt die praktischen Grundkenntnisse und die gesetzlichen Mindestanforderungen und Vorschriften. Die Lehrgänge können für Teilnehmer mit und ohne praktische Fahrpraxis angepasst werden.
Jährliche Nachschulung für Fahrausweisinhaber
Jährliche Nachschulung für Fahrausweisinhaber Die BG schreibt allen Unternehmern vor, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren sowie Arbeitssicherheit einmal jährlich zu unterweisen. Dieses gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Dies erfolgt in Form eines theoretischen Unterrichtes mit schriftlicher Prüfung. Der Unterricht baut auf einem jährlich neu vorgegebenen Thema seitens der BG auf und umfasst einen zeitlichen Rahmen von ca. 2,5 Stunden. Danach erhält der Teilnehmer, zum Nachweis der Teilnahme, einen Stempel in seinem Fahrausweis.